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Heizlastberechnung nach DIN EN 12831: Warum die Daumenregel beim Heizungstausch teuer wird

Autorenbild: Sebastian Heinrich
Sebastian Heinrich
28. Sept.
3 Min. Lesezeit

Ein Fachbetrieb kommt vorbei, geht einmal durch den Keller, fragt nach der Wohnfläche und sagt nach zwanzig Minuten: „Da brauchen Sie ein Gerät mit 60 Kilowatt.“ So entstehen viele Heizungsangebote für Mehrfamilienhäuser im Rhein-Main-Gebiet. Die Zahl stammt aus einer Daumenregel, meistens aus Watt pro Quadratmeter oder aus der Größe des alten Kessels. Eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ersetzt diese Schätzung durch eine Rechnung, die zu Ihrem Haus passt. Der Unterschied kostet oder spart Geld, und zwar über die gesamte Laufzeit der Anlage.

Was die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 eigentlich ermittelt

Die Heizlast ist die Wärmeleistung, die ein Gebäude am kältesten Tag des Jahres braucht, damit alle Räume ihre Solltemperatur halten. Die Norm rechnet das nicht pauschal, sondern Raum für Raum: Wie groß sind die Außenwände, wie sind sie gedämmt, welche Fenster sind verbaut, wie viel Luft wird ausgetauscht, wie kalt wird es am Standort. Für Frankfurt und den Taunus gelten andere Auslegungstemperaturen als für die Küste oder das Alpenvorland.

Am Ende steht nicht nur eine Kilowattzahl für das ganze Haus, sondern eine Liste: Raum, Heizlast, vorhandener Heizkörper, benötigte Leistung. Genau diese Liste fehlt in fast jedem Angebot, das auf einer Schätzung beruht.

Warum die Daumenregel fast immer zu groß rechnet

Die üblichen Faustwerte stammen aus einer Zeit, in der Häuser schlechter gedämmt waren und Kessel bewusst mit Reserve gewählt wurden. Wer heute den alten Kessel eins zu eins ersetzt, übernimmt dessen Überdimensionierung, oft noch mit einem Sicherheitszuschlag obendrauf. Dazu kommt: Viele Gebäude haben seit dem Einbau der alten Anlage neue Fenster oder ein gedämmtes Dach bekommen. Die Heizlast ist gesunken, die Schätzung nicht.

Ein Beispiel zur Größenordnung: Ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen wird nach Faustformel mit 80 Kilowatt angeboten. Die raumweise Berechnung kommt auf 52 Kilowatt. Beide Zahlen stehen nebeneinander im Anforderungskatalog, und plötzlich passt ein ganz anderes Gerät.

Was eine zu große Anlage beim Heizungstausch kostet

  • Höherer Anschaffungspreis: Größere Wärmepumpen, Kessel, Pufferspeicher und Pumpen kosten schlicht mehr.

  • Taktbetrieb: Eine überdimensionierte Wärmepumpe springt ständig an und wieder ab. Das senkt die Effizienz, erhöht den Stromverbrauch und verschleißt den Verdichter. Bei Gaskesseln führt Takten zu Mehrverbrauch und mehr Störungen.

  • Schall und Platz: Ein größeres Außengerät ist lauter und braucht mehr Abstand zu Nachbarn und Fenstern. In einer Eigentümergemeinschaft wird daraus schnell ein Streitpunkt.

  • Stromanschluss: Eine größere Wärmepumpe braucht unter Umständen einen stärkeren Hausanschluss. Das kann mehr kosten als die Berechnung, die den Bedarf geklärt hätte.

  • Falsche Heizkörper-Entscheidungen: Ohne Raumwerte wird entweder unnötig getauscht, oder es bleiben Räume kalt, weil die Vorlauftemperatur für die alten Heizkörper nicht reicht.

Raumweise statt pauschal: was die Berechnung außerdem liefert

Der eigentliche Gewinn der raumweisen Rechnung liegt in drei Antworten, die Sie für jede weitere Entscheidung brauchen. Erstens die Vorlauftemperatur: Mit welcher Temperatur kommt das Haus am kältesten Tag aus? Das entscheidet darüber, ob eine Wärmepumpe wirtschaftlich läuft. Zweitens die Heizflächen: Welche Heizkörper reichen aus, welche müssen größer werden? Drittens der hydraulische Abgleich: Wie viel Wasser braucht jeder Heizkörper, damit die oberen Stockwerke nicht kalt bleiben, während der Keller überheizt wird?

Diese drei Antworten gehören in den Anforderungskatalog. Erst dann kalkulieren alle Fachbetriebe dasselbe Gerät für dasselbe Haus, und Sie können die Angebote wirklich vergleichen. Auch Fördergeber verlangen bei Wärmepumpen in der Regel einen Nachweis der Heizlast.

Was Sie für die Berechnung bereithalten sollten

  • Grundrisse oder zumindest die Wohnflächen je Wohnung und Geschoss

  • Baujahr und bekannte Sanierungen: Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke

  • Eine Liste der vorhandenen Heizkörper mit Maßen, gern als Fotos

  • Die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre als Gegenprobe

  • Einen Termin vor Ort, bei dem wir Fenster, Wände und Heizkörper aufnehmen

Wir erstellen die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 herstellerunabhängig und ohne Provision von Fachbetrieben. Das Ergebnis bekommen Sie als Grundlage für das Energiekonzept, den Anforderungskatalog und die Eigentümerversammlung. Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns zeitnah für ein unverbindliches Erstgespräch.

 
 
 

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